Am 01. März 2007 tritt die neue "Kennzeichnungsverordnung für emissionsarme Fahrzeuge" in Kraft. Pkw und Lkw, die nicht mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind, können dann mit Fahrverboten in ausgewiesenen Umweltzonen belegt werden. Betroffen sind nicht nur Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter, sondern auch viele Autos mit Ottomotor.
Durchfahrt mit Plaketten erlaubtJe nach Schadstoffklasse werden die Fahrzeuge künftig mit drei farblich unterschiedlichen Plaketten gekennzeichnet, an denen sich ablesen lässt, ob sie die Straßen einer ausgewiesenen Umweltzone befahren dürfen oder nicht. Ohne Plakette ist eine Durchfahrt grundsätzlich verboten und wird mit 40 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.
- grüne Plakette - Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser)
- gelbe Plakette - Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
- rote Plakette - Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)
In die Schadstoffgruppe 1 fallen alle Fahrzeuge ohne geregelten Kat und alte Dieselfahrzeuge. Diese Fahrzeuge mit den höchsten Emissionswerten erhalten keine Plakette.
So umgehen Sie die Fahrverbote
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug haben dann lesen Sie bitte auf der Seite Rußpartikelfilter weiter. Bei Benzinern mit der Schadstoffklasse Euro 1 sorgen Kaltlaufregelsysteme für Abhilfe. Denn mit diesen wird die Schadstoffklasse verbessert von Euro 1 auf Euro II oder D3. Das Fahrzeug darf so wieder in den Umweltzonen genutzt werden. Zudem reduziert sich die Kfz-Steuer durch die bessere Schadstoffklasse. Bei uns erhalten Sie den Einbau für 175 Euro. Danach ist eine Abgasuntersuchung und eine Eintragung in die Kfz-Papiere notwendig.
Schauen Sie in die nachstehende Liste, ob auch bei Ihrem Fahrzeug die Schadstoffe reduziert werden können.